Immozeit

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB von Immozeit

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für erfolgreiche Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Sie bieten beiden Seiten Sicherheit und Berechenbarkeit, werden regelmäßig an gesetzliche Bestimmungen angepasst und sind für uns Ausdruck einer fairen Partnerschaft.

Geltung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem jeweiligen Vertragspartner und Immozeit-BW. Diese AGB können heruntergeladen oder ausgedruckt werden.

Dienste

Immozeit-BW vermittelt entgeltlich bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Teileigentum (Wohnungen, Wohn-, Geschäftshäuser, Büros, Gewerbeflächen) zum Kauf oder zur Miete. Ein Auftrag (provisionspflichtiger Maklervertrag) bedarf keiner Form. Ein Auftrag kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Bestandteil des Auftrages sind diese AGB, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.

Angebote

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten. Wir sind berechtigt, uns zur Bewerkstelligung der Dienstleistung Dritter zu bedienen. Unsere Angebote wirken mindestens 1 Jahr nach.

Die von uns übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt, sind streng vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter (oder eine Person, an die der Dritte die Informationen weitergegeben hat) einen nach diesen Bedingungen provisionspflichtigen Hauptvertrag ab, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes mindestens in Höhe der Provision auf Grundlage dieser Bedingungen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch bleibt unberührt.

Höhe der Provision

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Es gelten die im Angebot aufgeführten Provisionssätze. Werden statt Immobilien Anteile einer Gesellschaft veräußert, bezieht sich die Provision auf deren Gesamtkaufpreis zuzüglich der in die Kaufpreisberechnung eingeflossenen Unternehmensschulden. Sollten im Angebot keine Provisionssätze aufgeführt sein, gelten folgende Sätze: a) bei Kaufverträgen 4,76 % des beurkundeten Gesamtkaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %; b) bei Mietverträgen (Wohnraum) 2,38 Monatskaltmieten inkl. 19 % Mehrwertsteuer, bei Gewerberaum-Mietverträgen 3 Monatskaltmieten zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Es kann auch keine oder eine andere Provisionshöhe vereinbart werden. Im Übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze.

Entstehen des Provisionsanspruchs

Mit Abschluss eines durch Immozeit-BW erbrachten Nachweises (Bekanntgabe der Objektadresse und/oder des Eigentümers/Anbieters) bzw. einer Vermittlung zustande gekommenen Miet- oder Kaufvertrags ist die vereinbarte Nachweis-/Vermittlungsprovision verdient und fällig; dabei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners, berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht. Der Anspruch besteht auch, wenn der Geschäftsabschluss durch Ehegatten, nahe Verwandte, Verschwägerte oder in wirtschaftlicher, gesellschaftsrechtlicher bzw. vertraglicher Nähe stehende Personen erfolgt. Der Provisionsanspruch bleibt auch bei Widerruf oder Rücktritt vom Hauptvertrag bestehen und wirkt mindestens 1 Jahr nach. Die Maklerprovision ist unmittelbar nach notarieller Beurkundung oder Unterzeichnung eines Mietvertrages fällig und sieht ein Zahlungsziel von 7 Werktagen vor.

Doppeltätigkeit & Vorkenntnis

Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Ist einem Kunden die angebotene Immobilie bereits bekannt, hat er dies binnen 7 Werktagen schriftlich unter Angabe der Quelle und eines geeigneten Nachweises zu belegen (maßgeblich ist der Posteingangsstempel). Wird innerhalb dieser Frist kein Vorkenntnisnachweis erbracht, gilt das Objekt als unbekannt und der Maklervertrag kommt konkludent zustande.

Haftung

Alle Angaben zum Objekt beruhen auf Informationen und Auskünften Dritter, insbesondere des Verkäufers/Vermieters. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Haftung; es obliegt dem Kunden, die Objektinformationen zu prüfen. Grundrisse, Bilder und Illustrationen im Exposé sind unverbindlich. Immozeit-BW haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die Leistungen Dritter (z. B. Bau-, Werk- oder Finanzierungsverträge empfohlener Unternehmen) wird nicht übernommen.

Verbraucherschlichtung & Gerichtsstand

Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit möglich, Ludwigsburg vereinbart. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Widerrufsbelehrung. Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt und Ihre Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt haben.

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.